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LAG Berlin, 03.03.1989 - 6 Sa 108/88 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Änderungskündigung; Kündigung; Kündigungsgrund; Versetzung; Betriebsstillegung; Anhörung; Betriebsrat; Stillegung; Betrieb; Anwendbarkeit; KSchG
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
§ 626 Abs. 2 BGB, §§ 1 Abs. 3 Satz 1, 15 Abs. 4 KSchG, § 102 Abs. 1 BetrVG
Kündigung eines Wahlbewerbers wegen Stillegung eines Betriebsteils - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 03.11.1988 - 4 Ca 333/88
- LAG Berlin, 03.03.1989 - 6 Sa 108/88
- BAG, 30.11.1989 - 2 AZR 197/89
Papierfundstellen
- DB 1989, 1036
- ZTR 1989, 199
Wird zitiert von ...
- LAG Hamm, 10.03.2016 - 15 Sa 451/15
Außerordentliche Kündigung des ordentlich unkündbaren Arbeitsverhältnisses eines …
Für den Fall der außerordentlichen (fristlosen) Kündigung ist der Personalrat (lediglich) im Wege der Anhörung zu beteiligen (vgl. für das schwächere Anhörungsrecht BAG, 29.06.1988 - 7 AZR 459/87, ZTR 1989, 199).